Ludwig-Hoffmann-Grundschule

Berlin | Friedrichshain-Kreuzberg

schul.cloud

schul.cloud – Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus 2.0

 

Achtung! Die Schulcloud dient dem Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus. Auch wenn der Account den Namen des Kindes trägt, bitte nur auf den Geräten der Eltern installieren! Vielen Dank.

 

Liebe Eltern,
in aller Kürze wird hier das notwendige Vorgehen beschrieben, um sich in der schul.cloud anzumelden.
Sie haben den Registrierungsschlüssel erhalten und die Einverständniserklärung unterschrieben an die Schule zurückgesendet? Dann geht es so weiter:

 

  • Sie installieren die App auf dem Handy oder aber auf einem Computer (auf dem Computer können Sie auch einfach online über einen Browser die Plattform verwenden).
  • Da Dateien ausgetauscht, gescannt oder ausgedruckt werden sollen, empfiehlt sich die Benutzung auf einem Computer.
  • Sie müssen sich zunächst mit dem Registrierungsschlüssel registrieren.
  • Nach der Registrierung können Sie sich mit einer E-Mail Adresse und einem Passwort anmelden.*
  • Sie benötigen zu Ihrer Sicherheit nun noch einmalig ein „Verschlüsselungskennwort“, bitte notieren Sie sich alles sorgsam.
  • Dieses Verschlüsselungskennwort benötigen Sie später für den Fall, dass Sie die schul.cloud auf verschiedenen Geräten benutzen.
  • Nun haben Sie Zugang und sind Mitglied im Channel der Klasse Ihres Kindes. Zur Vereinfachung der Kommunikation wird Ihre Mitgliedschaft unter dem Namen des Kindes, nicht der Eltern geführt.
  • Im Channel können nun Kurzinformationen unter allen beigetretenen Eltern und den Lehrkräften ausgetauscht werden, unter Konversationen können Sie einzelne Kontakte anschreiben und unter Dateiablage werden die Wochenaufgaben ausgeteilt.

*Für Familien mit Kindern in verschiedenen Klassen müssen nicht zwei Accounts erstellt werden. Bitte wenden Sie sich an Herrn Barthel. Er legt für die Geschwister einen gemeinsamen Account an, mit dem Sie die Konversation in beiden Klassen folgen können.

Mehr Hilfe erhalten Sie hier: https://schul.cloud/hilfe

Probleme beim Anmelden? schul.cloud – Probleme beim Anmelden

Ihre Einverständniserklärung zur Datenspeicherung: Einverständniserklärung
Die zweite Seite bitte ausdrucken, ausfüllen, die Klasse hinzufügen und im Sekretariat abgeben (lassen). Danke.

Sehr geehrte Eltern,

die Einschulung Ihres Kindes ist mit der Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden.

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten, wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Datenschutzbeauftragter

Herr Teke

SenBJF 02/08 I DSB

Boddinstr. 34-38

12053 Berlin

Tel.: (030) 90239 4445

 

und für die Schulleitung: Frau Häntsch, Tel. 030 293474211

 

 

Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von § 64 Schulgesetz Berliner [1] (SchulG). Danach dürfen die Schulen, Schulaufsichtsbehörden und Schulbehörden personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist. Welche Daten in der Schule verarbeitet werden, wird insbesondere in §§ 2 bis 8 Schuldatenverordnung[2] (SchuldatenVO) festgelegt. Bereits vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Grundschule hat die Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) der Schulbehörde (Bezirksamt) Ihres Wohnsitzes die in den §§ 7 und 8 der Meldedatenübermittlungsverordnung[3] dafür vorgesehenen Daten zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung (§ 55 SchulG) und zur Sicherung des Schulbesuchs übermittelt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind, führen wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung durch. Es kann sich dabei beispielsweise um Ihre E-Mail-Adresse oder um das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos Ihres Kindes handeln.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere die bestmögliche schulische Förderung Ihres Kindes (gegebenenfalls ist dazu die Erstellung von Gutachten und Förderplänen erforderlich, Vorschriften dazu finden Sie in §§ 14 bis 18 Grundschulverordnung[4] (GsVO)); weitere Zwecke sind die Unterrichtsplanung und -gestaltung, das Erstellen von Zeugnissen, die Schulgesundheitspflege einschließlich der Schuleingangsuntersuchung (§ 52 SchulG, § 5 GsVO). Hinzu kommen die Schulstatistik (schülerbezogene Merkmale der Schulstatistik finden Sie in § 17 der SchuldatenVO), die Überwachung der Schulpflicht, die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, erforderlichenfalls die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 62 und 63 SchulG sowie die Evaluation und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit gemäß §§ 9 und 65 Abs. 1 SchulG und der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation.

Die Erhebung der Staatsangehörigkeit, des Geburtslandes sowie bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland im Rahmen der Schulstatistik erfolgt auf Beschluss der Kultusministerkonferenz. Die Merkmale „nichtdeutsche Herkunftssprache“ und „Kommunikationssprache in der Familie“ werden zur Berechnung der Personalausstattung der Schule verwendet.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Innerhalb der Schule sind Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule (insbesondere Schulsekretärinnen bzw. Schulsekretäre) Empfänger von personenbezogenen Daten.

Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Erlaubnisvorschriften sind zum Beispiel für die Übermittlung an Behörden § 64 Abs. 3 SchulG und für die Übermittlung an Träger der freien Jugendhilfe, Ausbildungsbetriebe und Privatpersonen § 64 Abs. 5 SchulG.

Auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung (§ 66 Nr. 8 SchulG in Verbindung mit § 17 SchuldatenVO) stellen wir der Statistikstelle der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung regelmäßig Daten unserer Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, aber ohne Namen, ohne den Tag der Geburt und ohne genaue Anschriften. Die Schulnummer und die Bezeichnung der Klasse werden als Hilfsmerkmale übermittelt. Wir übermitteln außerdem personenbezogene Daten an das örtlich zuständige Schulamt (im Bezirksamt) im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. In Einzelfällen übermitteln wir der örtlich zuständigen Schulaufsicht im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten einer Schülerin oder eines Schülers. Ebenfalls in Einzelfällen übermitteln wir dem örtlichen Schulamt nach fünf unentschuldigten Fehltagen eine Schulversäumnisanzeige zur Überwachung der Schulpflicht. Wir übersenden Unterlagen, die über Ihr Kind in der Schule entstanden sind, bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule, sofern dies von § 10 SchuldatenVO vorgesehen ist. Soweit es im Einzelfall zur Unterstützung Ihres Kindes erforderlich ist, übermitteln wir personenbezogene Daten an das Jugendamt (im Bezirksamt) oder an das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) zur Klärung der Frage, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, oder bei Beratungsbedarf der Schule. Das SIBUZ ist ein Fachdienst der Schulaufsichtsbehörde (der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung) und unterliegt der in § 203 Strafgesetzbuch geregelten Schweigepflicht.

Dauer der Speicherung

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der SchuldatenVO (§ 11 und § 13). Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse bzw. Unterlagen zum Nachweis des Schulbesuchs bewahren wir 50 Jahre auf; Prüfungsunterlagen zehn Jahre; Kurs- und Anwesenheitsnachweise in der gymnasialen Oberstufe fünf Jahre; Schülerbögen werden zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler die Berliner Schule verlassen hat, vernichtet, sofern die allgemeinbildende Schule mindestens 10 Jahre lang besucht worden ist.[5]

Personenbezogene Daten, die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung auf privateigenen Geräten verarbeiten, werden entsprechend der SchuldatenVO gelöscht, spätestens ein Jahr nachdem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrkraft nicht mehr unterrichtet wird.

Ihre Rechte als betroffene Person bzw. gesetzliche/r Vertreter/in Ihres Kindes, soweit Daten Ihres Kindes verarbeitet werden

Die Rechte der von der Verarbeitung ihrer Daten betroffenen Personen sind in den Artikeln 15 bis 18 sowie 20 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – geregelt.

Sie können insbesondere

  1. formlos Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten und an wen sie ggf. übermittelt werden sowie über die Speicher- bzw. die Aufbewahrungsdauer. Erziehungsberechtigte haben Auskunftsrechte über die Verarbeitung der Daten ihrer Kinder.
  2. Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben verlangen. Die Schule muss dann gemäß Artikel 19 DSGVO auch die Empfänger der fehlerhaften Angaben von der Berichtigung informieren.
  3. Sie können eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns verwendet und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht.
  4. Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer oder der personenbezogenen Daten Ihres Kindes auf Grund Ihrer oder seiner besonderen Situation zu widersprechen. Wir werden die Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die Schule ist zu den Verarbeitungsvorgängen, denen Sie widersprechen wollen, rechtlich verpflichtet ist (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO). Eine rechtliche Verpflichtung besteht immer dann, wenn ein Verarbeitungsvorgang durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschrieben ist.
  5. Sie haben unter den in Artikel 18 DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht zu verlangen, dass Ihre oder die Daten Ihres Kindes nur noch eingeschränkt verarbeitet werden dürfen – zum Beispiel, bis über einen von Ihnen erhobenen Widerspruch abschließend entschieden ist. Eingeschränkte Verarbeitung bedeutet, dass die Daten – von der Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.
  6. Sie haben unter den in Artikel 17 DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht, die Löschung der personenbezogenen Daten Ihres Kindes oder Ihrer Person zu verlangen – zum Beispiel, wenn diese Daten für den Zweck, zu dem sie verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich sind oder wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden.
  7. Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de) zu wenden.

[1] http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

[2] http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+§5aV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz

[3] http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldD%C3%9CV+BE+%C2%A7+8&psml=bsbeprod.psml&max=true

[4] http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrSchulV+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

[5] Weitere Informationen finden Sie unter: www.egovschool-berlin.de/datenschutzbriefe à 9. Anlage Nr. 1.

Weitergehende Informationen:

Schulgesetz des Landes Berlin und Schuldatenverordnung: www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften

Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf der Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: www.datenschutz-berlin.de

Vorträge für Eltern

Medienbildung – ein Thema, das wohl an keiner Familie spurlos vorbei geht: Handy erlauben oder nicht, Zeiten festlegen und einhalten, Benutzung sozialer Medien, sinnvolle Nutzung oder den Tag verdaddeln … Grund für allerlei Auseinandersetzungen. Dementsprechend groß war das Interesse am ersten Vortrag zum Thema „Neue Medien“ im Juli 2017. Lydia Römer von der Fachstelle für Suchtprävention konnte viele Fragen beantworten. Der Wunsch nach Fortsetzung der Reihe war groß.
Das „Lernen lernen“ fand bei den Eltern ebenfalls großes Interesse. Benjamin Schmitt vom LVB Lernen e.V. fand mit seinem Vortrag über Lerntechniken und Lerntypen – übrigens auch bei Lehrerinnen und Lehrern – großen Anklang.

Das Lernen lernen – Vortrag vor 70 Eltern.

 

Vorträge von Eltern

Damit Schule nicht am Leben „vorbei unterrichtet“, sind Eltern als Spezialisten und Fachleute für unterrichtsrelevante Themen gerne gesehen. So haben Eltern im Nawi-Unterricht der 5. Klasse über ihre Tätigkeit in den Laboren der Humboldt-Universität in Adlershof berichtet oder die Herstellung von Chips und Prozessoren beschrieben. Hier gewinnen auch die Lehrkräfte! Vielen Dank.

 

Frau Herrmanns spricht über die Fertigung von Chips aus Siliziumscheiben.

 

Service

Die eigene Schulzeit liegt lange zurück oder fand unter ganz anderen Bedingungen statt. In den Schulen hat sich viel geändert.
Damit Sie sich gut zurecht finden, stellen wir auf dieser Seite wichtige Informationen, Links und Formulare für Sie zusammen.
Ihre Wünsche und Anregungen sind willkommen.

Formulare zu Ihrer Unterstützung

Wohin nach der Grundschule?


Wie berechnet sich der Durchschnitt? Wann muss man sich bewerben? Welche Unterlagen muss ich einreichen? … Fragen über Fragen.
Sie finden hier in dieser Broschüre alle notwendigen Informationen zum Übergang in die Oberschule. Wir wünschen viel Erfolg!

Infoabende an weiterführenden Schulen im Bezirk, 2024

(Informationsstand Februar 24: noch keine Termine!)

Ellen-Key-Schule 02K01

Die Schule informiert – nach Mailvoranmeldung – Interessenten für die neuen 7. Klassen:

Tag der offenen Tür geplant am

Schule am Königstor 02K05

Georg-Werth-Schule 02K07

Margarethe-von-Witzleben-Schule 02K07

Andreas-Gymnasium 02Y01

Infoabend für Klasse 5:

Infoabend für Klasse 7:

Miteinander – Füreinander


Mitglieder des Vorstandes

 

Liebe Eltern, die Aussaat im Schulgarten und die Mikroskope für das Nawi-Labor, die Garderobenspinde im Altbau, Bücher für die Bibliothek, die T-shirts und Medaillen für die Sportwettkämpfe oder die Ausstattung der Lehrküche – die Aufzählung ließe sich lange fortsetzen. Viele wichtige Vorhaben ließen sich nur mit Hilfe des Fördervereins und seiner engagierten Mitglieder umsetzen. Vielen Dank dafür.

Der Spendenlauf, das Lichterfest und die Begrüßung der neuen Eltern während der Einschulung – das sind die sich wiederholenden Veranstaltungen des Fördervereins. Hier engagieren sich die Eltern, um die Schule in ihren Vorhaben logistisch, finanziell und technisch zu unterstützen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fördervereins.

 

Spendenlauf 2022

Der Förderverein informiert:
Liebe Eltern,
Sie warten sicher schon gespannt auf die Ergebnisse des Spendenlaufs der Ludwig-Hoffmann-Grundschule 2022. Es war ein voller Erfolg, wir sind überwältigt von den Ergebnissen, von Ihrer Unterstützung! Insgesamt sind 216 Schülerinnen und Schüler an diesem Tag 2.199 Runden gelaufen und haben mit 818 Spenderinnen insgesamt 19.321,02 € erlaufen. Vielen, vielen Dank an alle Schülerinnen und Schüler, deren Familien, die Spenderinnen, das Orga-Team und das pädagogische Team unserer Schule. Mit den Spendensummen können die Spendenziele angeschoben werden. Wir halten Sie gemeinsam mit der Schulleitung auf dem Laufenden. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen dazu haben. Welche drei Klassen die Klassenpreise für die meisten Läuferinnen, die höchste Spendensumme und die höchste Gesamtrundenzahl gewonnen haben, erfahren die Kinder auf dem Ludwig-Hoffmann-Tag am 24.11.2022. Also bitte noch ein wenig Geduld. 😉
Die Spendenbescheinigungen werden bis Weihnachten über die Klassenlehrerinnen an die Kinder ausgehändigt. Wir würden Sie bitten, diese dann an die Spender*innen in Ihrem Umfeld weiterzureichen.
Herzliche Grüße
der Förderverein der Ludwig-Hoffmann-Grundschule

spendenlauf ergebnis

Sponsorenlauf 2019

Der Sponsorenlauf am 7. September 2019 war äußerst erfolgreich: 178 Kinder haben fast 800 Sponsoren gewinnen können, die für fast 2500 gelaufene Runden 13340,51 Euro gespendet haben.
Die Klasse mit den meisten Läufern war die Klasse 2a (20 LäuferInnen), die Klasse mit der höchsten Spendensumme die Klasse 2b (2181,70 Euro). Wir hoffen sehr, dass sich die Sponsoren finanziell inzwischen von diesem „Schock“ erholt haben. Wir können Ihnen allen versichern, dass die Schule sehr nützliche Dinge erwerben wird.
Allen Läuferinnen und Läufern, den Sponsoren, dem Förderverein und den Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön.

Mehr Informationen und Fotos

Lichterfest 2018

 

 

Dem Förderverein haben wir außerdem die feierliche Ausgestaltung der Schulhäuser zur Weihnachtszeit zu verdanken.

Elternvertreter/innen – Aufgaben und Möglichkeiten der Mitwirkung

Die redaktionelle Verantwortung dieser Unterseite liegt bei der Gesamtelternvertretung.

Warum sich als Elternvertreter/innen engagieren?

Unsere Kinder sind das Wichtigste, was wir haben, und sie verbringen viel Zeit in der Schule. Je mehr Eltern sich aktiv an der Ludwig-Hoffmann-Grundschule einbringen, desto mehr profitieren alle Kinder und die Schule insgesamt davon. Eine Mitarbeit in der Elternvertretung macht Spaß, ermöglicht einen Blick hinter die Kulissen und fördert den Kontakt zu anderen Eltern. Sie unterstützt konstruktiv die Interessen und Aufgaben aller Beteiligten, sprich SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und natürlich der Eltern.

Geht’s beim Elternabend um die Wahl der ElternvertreterInnen, ducken sich viele Eltern gerne weg. Verständlich, das haben wir als Schüler damals auch schon so gemacht. Dabei bietet einem das Amt des Elternsprechers einen tollen Blick hinter die Kulissen des Geschehens an der Schule. Wenn Ihr in dieses Geschehen gerne etwas tiefer eintauchen und einen regen Kontakt und Austausch zu LehrerInnen, ErzieherInnen und auch anderen Eltern haben wollt, ist der Posten der Elternvertretung möglicherweise genau das Richtige für Euch.
Die aktive Mitgestaltung macht Spaß, ist unglaublich hilfreich und die interessanten Gespräche mit anderen Eltern und LehrerInnen werdet Ihr nicht mehr missen wollen.

Schuljahr 2022/2023

GEV-Vorsitzender:

Frau Pollex, 4a

Stellvetreterinnen des GEV-Vorsitzenden:

 

Ihr erreicht uns unter: elternvertretung.lhg@gmail.com oder in der schul.cloud im Channel #Gesamtelternvertretung . Schreibt uns bei Fragen, Lob und Kritik. Schreibt uns auch, wenn Ihr nur Hallo sagen wollt.
Schreibt uns unbedingt, wenn ihr Anregungen zum Schulalltag habt oder über uns gerne eine Mitteilung an die Schulleitung loswerden wollt. Schreibt uns insbesondere dann, wenn ihr bestimmte Themen und Ideen diskutieren oder euch über das Leben an der Schule austauschen wollt. Unsere Schule lebt auch von eurem Engagement – alle interessierten, kritischen, neugierigen Eltern, die mit uns den Schulalltag begleiten und gestalten wollen, werden mit offenen Armen begrüßt. Kontaktiert uns gerne!

Schulkonferenz:

 

Gesamtkonferenz:

 

Gremien

Die Mitwirkung von Eltern im schulischen Kontext ist durch das Berliner Schulgesetz (Link setzen) geregelt. Die Gremien, an denen Eltern dazu mitarbeiten können, unterscheiden sich in:

Elterngremien:

» Gesamtelternvertretung (GEV)
» Bezirkselternausschuss (BEA)
» Landeselternausschuss (LEA)

Gemeinsame Gremien (Eltern-Lehrer-Schüler):

» Schulkonferenz (SK)
» Bezirksschulbeirat
» Landesschulbeirat

Beratende Teilnahme an Gremiensitzungen der anderen Gruppen:
» Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)
» Fachkonferenzen
» Gesamtschülervertretung

Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Elternsprecher/innen aller Klassen einer Schule. Sie ist das oberste Elterngremium der Schule, in dem die schulischen Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule wahrgenommen werden.

Die GEV kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Elternsprecher/innen der Schule treffen sich mindestens dreimal im Schuljahr.

Die GEV wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder
1. eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreter/innen
2. vier Mitglieder der Schulkonferenz,
3. zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
4. je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
5. je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule
(nach SchulG § 90)

Bezirkselternausschuss (BEA)

In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss (BEA) gebildet. Der BEA dient der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Dem BEA gehören die von den Gesamtelternvertretungen gewählten Vertreter/innen der Schulen im Bezirk an.

Der BEA wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder
1. eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
2. zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat,
3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Landeselternausschuss und
4. eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Landesschulbeirat.
(nach SchulG § 110)

Landeselternausschuss (LEA)

Auf der Ebene der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ein Landeselternausschuss (LEA) gebildet. Er ist das höchste Gremium der Elternvertretung in Berlin und dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.

Der LEA besteht aus den in den Bezirkselternausschüssen gewählten Vertreter/innen.
Die stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Landesausschusses wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

(nach SchulG § 114)

Schulkonferenz (SK)

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz (SK) gebildet. Die SK ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.

Die SK berät in allen wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie kann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben, die auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden müssen.

Stimmberechtigte Mitglieder der SK sind:
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
2. vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreter/innen,
3. vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an.),
4. vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und
5. eine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.
Die in die SK zu wählenden Mitglieder werden innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt.

Die SK entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln u. a. über:
• die Verteilung und Verwendung von Personal- und Sachmitteln
• das Schulprogramm
• das Evaluationsprogramm der Schule
• die Abweichungen von der Stundentafel
• Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde
Die SK entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über:
• den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antrags auf Einrichtung von Ganztagsangeboten und Einrichtung als Ganztagsschule,
• die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
• Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
• Grundsätze der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften
• Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)
(nach SchulG § 75-77)

Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)

An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz (GK) der Lehrkräfte gebildet. Die GK ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität.

Zwei Elternvertreter/innen werden durch die Gesamtelternvertretung als beratende Mitglieder der GK gewählt.
Die GK fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen. Sie wählt aus ihrer Mitte:
1. ihre Vertreter/innen für die Schulkonferenz,
2. zwei Mitglieder für den Bezirkslehrerausschuss oder den Lehrerausschuss Berufliche Schulen,
3. bis zu vier Mitglieder in die erweiterte Schulleitung und
4. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Gesamtschülervertretung und die Gesamtelternvertretung.
Die GK tritt mindestens dreimal im Jahr auf Einladung der Schulleitung zusammen.
2. Gesamtelternvertretung: Wie funktioniert die Arbeit genau?
Die Gesamtelternvertretung (GEV) repräsentiert als offizielles Gremium die Eltern der gesamten Schule und ist die wichtigste Kommunikationsplattform zwischen den Elternvertreter/innen (EV´s), der Schulleitung, des Lehrer- sowie des Erzieher/innenkollegiums.
Sie besteht aus Elternvertreter/innen aller Klassen, der Schulleitung und jeweils einer Vertretung der Lehrerschaft sowie des Hortbereiches.
Die GEV trifft sich dreimal im Jahr. In diesem Forum besteht die Möglichkeit, direkte Informationen zu erhalten, in den Klassen aufgetretene Probleme und Fragen zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu suchen.
Zudem haben die Elternvertreter/innen die Möglichkeit, die Schule in Gremienarbeit aktiv mitzugestalten. So arbeiten wir EV´s in den oben genannten Gremien mit.
In der ersten und konstituierenden Sitzung des Schuljahres werden die EV´s in die entsprechenden Gremien entsandt. Darüber hinaus wählen die Elternvertreter/innen den Vorsitz der GEV-Versammlung.