Ludwig-Hoffmann-Grundschule

Berlin | Friedrichshain-Kreuzberg

Atemwegserkrankungen

Wenn mein Kind krank wird …“

Infografik_Wenn_mein_Kind_krank_wird
In dieser Grafik finden Sie das Vorgehen für verschiedene Fälle dargestellt.

Weitere Informationen gefällig?

Ergänzende Informationen zum Umgang mit Atemwegserkrankungen
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 02.09.2020

Die Grafik „Wenn mein Kind krank wird…“ (Umgang mit Atemwegs- erkrankungen in Schule/ Kita) beschreibt die Vorgehensweise.

Dazu gibt es folgende Erläuterungen (inhaltliche Kurzfassung):

Sollten Schüler*innen lediglich einfachen Schnupfen oder Husten ohne Fieber aufweisen, so können sie ohne Attestierung den Präsenzunterricht und die Betreuung besuchen. Bei Unklarheiten und offenen Fragen, kann man sich an das Gesundheitsamt wenden.

Bei akuten Anzeichen, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend ist, darf kein Schulbesuch erfolgen.
Mögliche Symptome können sein: Gliederschmerzen, unübliche Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns.

Erkrankt ein Kind in der Schule, ist es ggf. von den Eltern abzuholen. Über eine mögliche Testung entscheidet der Arzt/die Ärztin oder das Gesundheitsamt.

Grundsätzlich ist für die Aufnahme von Schülern in den Präsenzunterricht kein ärztliches Attest erforderlich.
Dies gilt auch nach einem durchgemachten Atemwegsinfekt. Ebenfalls darf keine Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eine Unbedenklichkeits- bescheinigung verlangt werden.

Bei Wiederaufnahme in die Schule sollten die Schüler*innen immer anhaltend fieberfrei sein.
Dazu erfolgt die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Eltern, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist (siehe Muster).

Sollten Personal oder Schüler*innen der Schule auf Covid-19 getestet worden sein, so wird das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort durch das Testzentrum informiert. Es wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet. Die Schule ist durch die jeweilige Person bzw. die Eltern über die Quarantäne zu informieren.
Die Schulleitung meldet den Sachverhalt an die regionale Schulaufsicht und das bezirkliche Gesundheitsamt. Nur das Gesundheitsamt entscheidet über die Anordnung weiterer Maßnahmen.

Hier finden Sie die schriftliche Bestätigung, die Sie bitte ausgefüllt mit in die Schule schicken:
Formular Gesundmeldung