Hausaufgaben
(Beschluss der Schulkonferenz, gültig ab 17.10.2023)
1. Grundsätze
Hausaufgaben
• müssen der Leistungsfähigkeit der Schüler entsprechen.
• müssen so bemessen sein, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo der Lerngruppe die festgelegten Richtzeiten nicht überschritten werden.
• unterstützen den Unterricht.
• können mündlich oder schriftlich erteilt werden.
• dienen auch zur Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben.
2. Anfertigung
• Hausaufgaben müssen selbständig angefertigt werden können.
• Kinder des offenen Ganztagsbetriebes erledigen diese in der Regel im Rahmen der Hausaufgabenzeit. Kinder, die an schulischen und außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen, erhalten die Möglichkeit, die Hausaufgaben während der weiteren Betreuungszeit zu erledigen. Wird diese Zeit nicht genutzt, werden die Hausaufgaben zu Hause angefertigt.
• Während der Ferienbetreuung werden grundsätzlich keine Hausaufgaben angefertigt.
3. Zeit und Umfang
• Die durchschnittliche Dauer der Hausaufgaben wird wie folgt festgelegt:
o Klasse 1 max. 20 min.
o Klasse 2 max. 30 min.
o Klasse 3 max. 40 min.
o Klasse 4 max. 50 min.
o Klasse 5/6 max. 60 min.
• Hausaufgaben werden von der Lehrkraft (4 – 6) zum jeweiligen Wochentag mit Zeitangabe im
Klassenbuch vermerkt.
• Die zeitlichen Vorgaben sind Richtwerte. Reicht im offenen Ganztagsbetrieb diese nicht aus, erfolgt eine Information an Eltern und Lehrkräfte.
• Hausaufgaben können nur in Klasse 5 und 6 von Freitag zu Montag erteilt werden.
• Hausaufgaben können in allen Klassenstufen über Ferien/Feiertage erteilt werden, wenn mindestens ein Schultag dazwischenliegt.
4. Bewertung und Kontrolle
• Hausaufgaben sind je nach Aufgabenstellung im Unterricht durch die Lehrkraft auszuwerten und zu kontrollieren.
• Im offenen Ganztagbetrieb werden die Hausaufgaben angefertigt. Im Unterricht wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert.
• Fehlende Hausaufgaben und Arbeitsmittel werden den Eltern über das Hausaufgabenheft mitgeteilt. Jede Lehrkraft führt dazu eine Dokumentation. Diese kann persönlich oder auch durch eine Liste im Klassenbuch (Entscheidung durch Klassenlehrer*in) für alle Lehrkräfte der Klasse geführt werden.
• Auf der Leistungskarte zu den Elternsprechtagen erfolgt für Schüler*innen ab Klassenstufe 4 eine Mitteilung an die Eltern über die Anzahl der nicht angefertigten Hausaufgaben.
• Wird der Inhalt einer schriftlich angefertigten Hausaufgabe für alle Schüler*innen in den Klassen 5 und 6 bewertet, so kann ein Schüler bei verspäteter Abgabe (ohne Angabe wichtiger Gründe) eine um eine Note schlechtere Bewertung erhalten. Die Note 6 kann erteilt werden, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Abgabe erfolgt. Darüber sind die Eltern zu informieren.
Zur ersten Elternversammlung in einem Schuljahr sind die Eltern über die Grundsätze zur Erledigung der Hausaufgaben zu informieren.