Die Bewertung von Schülerleistungen stoßen naturgemäß auf großes Interesse. Zur realistischen Einschätzung ist es immer wieder hilfreich, die gesetzliche Definition der einzelnen Noten zur Kenntnis zu nehmen:
Note 1: sehr gut – wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. Note 2: gut – wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. Note 3: befriedigend – wenn die Leistungen im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. Note 4: ausreichend – wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Note 5: mangelhaft – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können Note 6: ungenügend – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können
In der folgenden Zusammenstellung finden Sie nun die Maßstäbe der Bewertung der einzelnen Fachbereiche der Ludwig-Hoffmann-Grundschule vor.
Grundsätze.Bewertungsmaßstäbe 2023- 24
Unterricht 2.0
Wenn man der Corona-Krise überhaupt etwas Positives abgewinnen kann, dann ist es die Beschleunigung der Digitalisierung in den Schulen. Diese Krise hat deutlich gemacht, dass die Kommunikations- und Lehrformen nicht den Erfordernissen unserer Lebenswelt entsprechen. Die Ludwig-Hoffmann-Grundschule hatte 2019 eine Modernisierung der technischen Ausstattung in Angriff genommen, ein Medienkonzept aufgesetzt, die interne Kommunikation durch das Digitale Schwarze Brett in beiden Gebäuden und allen Personalräumen effiktiviert und den Unterricht durch die ersten Digitalen Tafeln modernisiert. Mit der Corona-Krise hat sich die Schule für die schul.cloud (Heinekingmedia) als neue Kommunikationsplattform entschieden.
Im Folgenden werden diese Grundelemente der Digitalisierung unserer Schule vorgestellt.
Digitales schwarzes Brett
Digitale Tafel
Schulcloud
Wir haben uns entschieden, zunächst in den Klassen 4-6 die neuen Tafeln zu erproben. Drei Tafeln hat der Förderverein – vor allem mit den Mitteln des Sponsorenlaufs – gespendet, zwei sind aus dem Haushalt der Schule finanziert worden.
Die ersten Reaktionen sind durchweg positiv: Die Vorzüge gegenüber den Smartboards mit Beamern bestehen in der Lichtstärke, der langfristig geringeren Kosten (kein Wechsel der Beamerlampen) und in der Kombination aus digitaler Tafel und Whiteboard-Tafelflügeln. In dieser Kombination entsteht keine Abhängigkeit von Technik und sie verkörpert unser Credo: DIGITAL UND ANALOG! Digitale Medien werden einen hohen Stellenwert haben, aber sie sind kein Allheilmittel und letztlich nur ein Teil einer gesunden Medienvielfalt, die das virtuelle genauso schätzt, wie das Haptische und „Begreifbare“.
Mit diesem Schritt haben wir dem Digitalpakt quasi vorausgegriffen. Noch im Dezember ist das Medienkonzept der Schule eingereicht worden, damit sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am Digitalpakt erfüllt.
Dem Förderverein, aber auch allen Läuferinnen und Läufern und den Sponsoren unser herzlichstes Dankeschön.
Die Ausschreibung zur Essenversorgung hat im Sommer 2020 der Anbieter „Luna – Vollwertmensa“ für sich entscheiden können. Vor allem die Qualität des Essens hat die unabhängige Kommission überzeugt. Der Caterer ist seit 25 Jahren aktiv und setzt auf biologische und regionale Produkte. Mehr Informationen finden Sie hier: Luna – Vollwertmensa
Speiseraum im Neubau:
Speiseraum im Altbau:
Unsere Schulregeln
Die Schulregeln setzen sich zusammen aus der Schul- und Hausordnung (gültig über mehrere Jahre, Beschluss der Schulkonferenz) und der sogenannten kleinen Hausordnung, in der spezielle Regelungen für das laufende Schuljahr festgehalten sind.
Schul- und Hausordnung
In der Ludwig-Hoffmann-Grundschule soll sich jeder wohl fühlen.
Deshalb brauchen wir feste Regeln, an die sich jeder hält. Dazu gehört auch, dass jeder für die Gemeinschaft mitdenkt und Verantwortung trägt.
Teil dieser Verantwortung ist es, im Umgang miteinander fair zu sein und Schwächere zu schützen.
Davon ausgehend haben wir einige Grundregeln formuliert:
Jeder hat ein Recht auf Rücksichtnahme und freundliche Umgangsformen!
Deshalb werden wir
uns in der Schule freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll verhalten,
das Eigentum der Schule, unserer Mitschüler und Lehrer sorgfältig behandeln,
darauf achten, dass unsere Schule sauber bleibt,
uns im Schulhaus langsam und leise bewegen, auf der Treppe rechts gehen, um Zusammenstöße zu vermeiden,
gesonderte Festlegungen in Fachräumen, der Turnhalle und der Aula einhalten,
keine gefährdenden Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge, Zündhölzer u.ä. mit in die Schule bringen
auf dem Schulgelände keine Unterhaltungselektronik wie z. B. Musikwiedergabegeräte, Spielekonsolen benutzen,
auf dem Schulgelände generell keine internetfähigen Endgeräte (Handy, Smartwatch, Tablets) benutzen, diese sind abzuschalten und in der Schultasche aufzubewahren,
keine (nichtgenehmigten) Ton und Bildaufnahmen machen.
Bei besonderen Feststellungen und in Konfliktsituationen haben wir jederzeit die Möglichkeit, uns an Lehrer/innen, Erzieher/innen und unsere Konfliktlotsen zu wenden.
Wir wollen einen geordneten Ablauf des Schultages, deshalb
kommen wir nicht eher als 20 min vor der 1. Stunde und 10 min. vor Unterrichtsbeginn der 2. Stunde in die Schule,
verlassen wir während des Unterrichts und in den Pausen nicht ohne Erlaubnis das Schulgelände,
meldet der Klassensprecher bzw. ein beauftragter Schüler im Sekretariat den Ausfall eines Lehrers oder einer Lehrerin,
betreten wir die Fachräume nur im Beisein einer Lehrerin oder eines Lehrers und halten uns an die jeweiligen Fachraumordnungen.
Jeder hat das Recht ungestört zu lernen, deshalb
kommen wir und die Lehrer/innen immer pünktlich zum Unterricht,
sind wir zu Beginn jeder Stunde unterrichtsbereit und haben alle notwendigen Arbeitsmittel ausgepackt,
fertigen wir unsere Hausaufgaben ordentlich und zu den abgesprochenen Terminen an,
stören wir niemanden beim Lernen, sondern respektieren die Beiträge anderer und helfen,
halten wir uns an die in der Klasse und Schule festgelegten Regeln.
Alle Kinder, die nach dem Unterricht den offenen Ganztagsbetrieb besuchen, denken bitte daran
das Schulgelände nur mit Erlaubnis von Lehrern/innen, Erzieherinnen oder Eltern zu verlassen,
sich bei ihrer Erzieherin zu melden, falls sie einmal gleich nach dem Unterricht nach Hause gehen können,
Wir wollen mit Respekt, gerecht und gewaltfrei miteinander umgehen.
Bei Konflikten und Störungen gegen die Schul- und Hausordnung (Schulregeln) setzen wir darum vorrangig erzieherische Mittel ein. Dazu gehören
das erzieherische Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin,
die Erstellung eines Vertrages zu den gemeinsamen Absprachen,
der schriftliche Tadel mit Eintragung in das Klassenbuch,
die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
(z.B.: Entschuldigung, finanzieller Ersatz, Eigenleistung zur Pflege und zum Erhalt der Schule),
die Einziehung von Gegenständen (z. B. Messer, Handy), wenn mit diesen gegen Regeln verstoßen wird.
Die eingezogenen Gegenstände können nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.
Führen diese Maßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung oder versprechen keine Aussicht auf Erfolg, so können Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Schulgesetz getroffen werden.
In dringenden Fällen kann zur Abwendung einer Gefahr eine vorläufige Ordnungsmaßnahme erteilt werden. Dabei kann der Schulleiter/in den Schüler sofort vom Schulbesuch ausschließen.
Jeder hat das Recht auf Erholung in den Pausen, deshalb
frühstücken wir nach der 1. Stunde in Ruhe,
verhalten wir uns auf dem Pausenhof rücksichtsvoll,
beachten wir die Klingelzeichen:
· 3 mal Klingeln heißt: die Hofpause findet im Klassenraum statt,
· ansteigender Signalton: Die Brandschutzordnung setzt ein,
achten wir auf das Klingelzeichen am Ende der Hofpause, und zu Beginn des Unterrichtes sowie auch auf Hinweise der Lehrer,
während der Hofpause verlassen wir das Gebäude und begeben uns auf den Schulhof