Ludwig-Hoffmann-Grundschule

Berlin | Friedrichshain-Kreuzberg

Elternvertretung

Elternvertreter/innen – Aufgaben und Möglichkeiten der Mitwirkung

Die redaktionelle Verantwortung dieser Unterseite liegt bei der Gesamtelternvertretung.

Warum sich als Elternvertreter/innen engagieren?

Unsere Kinder sind das Wichtigste, was wir haben, und sie verbringen viel Zeit in der Schule. Je mehr Eltern sich aktiv an der Ludwig-Hoffmann-Grundschule einbringen, desto mehr profitieren alle Kinder und die Schule insgesamt davon. Eine Mitarbeit in der Elternvertretung macht Spaß, ermöglicht einen Blick hinter die Kulissen und fördert den Kontakt zu anderen Eltern. Sie unterstützt konstruktiv die Interessen und Aufgaben aller Beteiligten, sprich SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und natürlich der Eltern.

Geht’s beim Elternabend um die Wahl der ElternvertreterInnen, ducken sich viele Eltern gerne weg. Verständlich, das haben wir als Schüler damals auch schon so gemacht. Dabei bietet einem das Amt des Elternsprechers einen tollen Blick hinter die Kulissen des Geschehens an der Schule. Wenn Ihr in dieses Geschehen gerne etwas tiefer eintauchen und einen regen Kontakt und Austausch zu LehrerInnen, ErzieherInnen und auch anderen Eltern haben wollt, ist der Posten der Elternvertretung möglicherweise genau das Richtige für Euch.
Die aktive Mitgestaltung macht Spaß, ist unglaublich hilfreich und die interessanten Gespräche mit anderen Eltern und LehrerInnen werdet Ihr nicht mehr missen wollen.

Schuljahr 2024/2025

GEV-Vorsitzender:

Herr Pfeiffer, 5d

Stellvetreterinnen des GEV-Vorsitzenden:

 

Ihr erreicht uns unter: elternvertretung.lhg@gmail.com oder in der schul.cloud im Channel #Gesamtelternvertretung . Schreibt uns bei Fragen, Lob und Kritik. Schreibt uns auch, wenn Ihr nur Hallo sagen wollt.
Schreibt uns unbedingt, wenn ihr Anregungen zum Schulalltag habt oder über uns gerne eine Mitteilung an die Schulleitung loswerden wollt. Schreibt uns insbesondere dann, wenn ihr bestimmte Themen und Ideen diskutieren oder euch über das Leben an der Schule austauschen wollt. Unsere Schule lebt auch von eurem Engagement – alle interessierten, kritischen, neugierigen Eltern, die mit uns den Schulalltag begleiten und gestalten wollen, werden mit offenen Armen begrüßt. Kontaktiert uns gerne!

Schulkonferenz:

 

Gesamtkonferenz:

 

Gremien

Die Mitwirkung von Eltern im schulischen Kontext ist durch das Berliner Schulgesetz (Link setzen) geregelt. Die Gremien, an denen Eltern dazu mitarbeiten können, unterscheiden sich in:

Elterngremien:

» Gesamtelternvertretung (GEV)
» Bezirkselternausschuss (BEA)
» Landeselternausschuss (LEA)

Gemeinsame Gremien (Eltern-Lehrer-Schüler):

» Schulkonferenz (SK)
» Bezirksschulbeirat
» Landesschulbeirat

Beratende Teilnahme an Gremiensitzungen der anderen Gruppen:
» Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)
» Fachkonferenzen
» Gesamtschülervertretung

Gesamtelternvertretung (GEV)

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Elternsprecher/innen aller Klassen einer Schule. Sie ist das oberste Elterngremium der Schule, in dem die schulischen Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule wahrgenommen werden.

Die GEV kann Gesamtelternversammlungen einberufen. Diese Versammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die Elternsprecher/innen der Schule treffen sich mindestens dreimal im Schuljahr.

Die GEV wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder
1. eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher der Schule und bis zu drei Stellvertreter/innen
2. vier Mitglieder der Schulkonferenz,
3. zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses,
4. je zwei beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen sowie der Gesamtschülervertretung und
5. je ein beratendes Mitglied weiterer Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler an der Schule
(nach SchulG § 90)

Bezirkselternausschuss (BEA)

In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss (BEA) gebildet. Der BEA dient der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Dem BEA gehören die von den Gesamtelternvertretungen gewählten Vertreter/innen der Schulen im Bezirk an.

Der BEA wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder
1. eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
2. zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat,
3. zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Landeselternausschuss und
4. eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Landesschulbeirat.
(nach SchulG § 110)

Landeselternausschuss (LEA)

Auf der Ebene der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ein Landeselternausschuss (LEA) gebildet. Er ist das höchste Gremium der Elternvertretung in Berlin und dient der Wahrnehmung der schulischen Interessen der Eltern gegenüber der Senatsverwaltung sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat.

Der LEA besteht aus den in den Bezirkselternausschüssen gewählten Vertreter/innen.
Die stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Landesausschusses wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

(nach SchulG § 114)

Schulkonferenz (SK)

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz (SK) gebildet. Die SK ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.

Die SK berät in allen wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Sie kann gegenüber den anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben, die auf der nächsten Sitzung dieser Konferenz beraten werden müssen.

Stimmberechtigte Mitglieder der SK sind:
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
2. vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreter/innen,
3. vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler ab Jahrgangsstufe 7 (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 gehören der Schulkonferenz mit beratender Stimme an.),
4. vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und
5. eine von den Mitgliedern nach den Nummer 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.
Die in die SK zu wählenden Mitglieder werden innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt.

Die SK entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln u. a. über:
• die Verteilung und Verwendung von Personal- und Sachmitteln
• das Schulprogramm
• das Evaluationsprogramm der Schule
• die Abweichungen von der Stundentafel
• Grundsätze über den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde
Die SK entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über:
• den täglichen Unterrichtsbeginn, die Stellung eines Antrags auf Einrichtung von Ganztagsangeboten und Einrichtung als Ganztagsschule,
• die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens,
• Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen,
• Grundsätze der Schülerfahrten und Wandertage sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften
• Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)
(nach SchulG § 75-77)

Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)

An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz (GK) der Lehrkräfte gebildet. Die GK ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität.

Zwei Elternvertreter/innen werden durch die Gesamtelternvertretung als beratende Mitglieder der GK gewählt.
Die GK fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen. Sie wählt aus ihrer Mitte:
1. ihre Vertreter/innen für die Schulkonferenz,
2. zwei Mitglieder für den Bezirkslehrerausschuss oder den Lehrerausschuss Berufliche Schulen,
3. bis zu vier Mitglieder in die erweiterte Schulleitung und
4. je zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Gesamtschülervertretung und die Gesamtelternvertretung.
Die GK tritt mindestens dreimal im Jahr auf Einladung der Schulleitung zusammen.
2. Gesamtelternvertretung: Wie funktioniert die Arbeit genau?
Die Gesamtelternvertretung (GEV) repräsentiert als offizielles Gremium die Eltern der gesamten Schule und ist die wichtigste Kommunikationsplattform zwischen den Elternvertreter/innen (EV´s), der Schulleitung, des Lehrer- sowie des Erzieher/innenkollegiums.
Sie besteht aus Elternvertreter/innen aller Klassen, der Schulleitung und jeweils einer Vertretung der Lehrerschaft sowie des Hortbereiches.
Die GEV trifft sich dreimal im Jahr. In diesem Forum besteht die Möglichkeit, direkte Informationen zu erhalten, in den Klassen aufgetretene Probleme und Fragen zu besprechen und gemeinsam Lösungen zu suchen.
Zudem haben die Elternvertreter/innen die Möglichkeit, die Schule in Gremienarbeit aktiv mitzugestalten. So arbeiten wir EV´s in den oben genannten Gremien mit.
In der ersten und konstituierenden Sitzung des Schuljahres werden die EV´s in die entsprechenden Gremien entsandt. Darüber hinaus wählen die Elternvertreter/innen den Vorsitz der GEV-Versammlung.