Unsere Schulregeln
Die Schulregeln setzen sich zusammen aus der Schul- und Hausordnung (gültig über mehrere Jahre, Beschluss der Schulkonferenz) und der sogenannten kleinen Hausordnung, in der spezielle Regelungen für das laufende Schuljahr festgehalten sind.
Schul- und Hausordnung
In der Ludwig-Hoffmann-Grundschule soll sich jeder wohl fühlen.
Deshalb brauchen wir feste Regeln, an die sich jeder hält. Dazu gehört auch, dass jeder für die Gemeinschaft mitdenkt und Verantwortung trägt.
Teil dieser Verantwortung ist es, im Umgang miteinander fair zu sein und Schwächere zu schützen.
Davon ausgehend haben wir einige Grundregeln formuliert:
Jeder hat ein Recht auf Rücksichtnahme und freundliche Umgangsformen!
Deshalb werden wir
- uns in der Schule freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll verhalten,
- das Eigentum der Schule, unserer Mitschüler und Lehrer sorgfältig behandeln,
- darauf achten, dass unsere Schule sauber bleibt,
- uns im Schulhaus langsam und leise bewegen, auf der Treppe rechts gehen, um Zusammenstöße zu vermeiden,
- gesonderte Festlegungen in Fachräumen, der Turnhalle und der Aula einhalten,
- keine gefährdenden Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge, Zündhölzer u.ä. mit in die Schule bringen
- auf dem Schulgelände keine Unterhaltungselektronik wie z. B. Musikwiedergabegeräte, Spielekonsolen benutzen,
- auf dem Schulgelände generell keine internetfähigen Endgeräte (Handy, Smartwatch, Tablets) benutzen, diese sind abzuschalten und in der Schultasche aufzubewahren,
- keine (nichtgenehmigten) Ton und Bildaufnahmen machen.
Bei besonderen Feststellungen und in Konfliktsituationen haben wir jederzeit die Möglichkeit, uns an Lehrer/innen, Erzieher/innen und unsere Konfliktlotsen zu wenden.
Wir wollen einen geordneten Ablauf des Schultages, deshalb
- kommen wir nicht eher als 20 min vor der 1. Stunde und 10 min. vor Unterrichtsbeginn der 2. Stunde in die Schule,
- verlassen wir während des Unterrichts und in den Pausen nicht ohne Erlaubnis das Schulgelände,
- meldet der Klassensprecher bzw. ein beauftragter Schüler im Sekretariat den Ausfall eines Lehrers oder einer Lehrerin,
- betreten wir die Fachräume nur im Beisein einer Lehrerin oder eines Lehrers und halten uns an die jeweiligen Fachraumordnungen.
Jeder hat das Recht ungestört zu lernen, deshalb
- kommen wir und die Lehrer/innen immer pünktlich zum Unterricht,
- sind wir zu Beginn jeder Stunde unterrichtsbereit und haben alle notwendigen Arbeitsmittel ausgepackt,
- fertigen wir unsere Hausaufgaben ordentlich und zu den abgesprochenen Terminen an,
- stören wir niemanden beim Lernen, sondern respektieren die Beiträge anderer und helfen,
- halten wir uns an die in der Klasse und Schule festgelegten Regeln.
Alle Kinder, die nach dem Unterricht den offenen Ganztagsbetrieb besuchen, denken bitte daran
- das Schulgelände nur mit Erlaubnis von Lehrern/innen, Erzieherinnen oder Eltern zu verlassen,
- sich bei ihrer Erzieherin zu melden, falls sie einmal gleich nach dem Unterricht nach Hause gehen können,
Wir wollen mit Respekt, gerecht und gewaltfrei miteinander umgehen.
Bei Konflikten und Störungen gegen die Schul- und Hausordnung (Schulregeln) setzen wir darum vorrangig erzieherische Mittel ein. Dazu gehören
- das erzieherische Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin,
- die Erstellung eines Vertrages zu den gemeinsamen Absprachen,
- der schriftliche Tadel mit Eintragung in das Klassenbuch,
- die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
(z.B.: Entschuldigung, finanzieller Ersatz, Eigenleistung zur Pflege und zum Erhalt der Schule), - die Einziehung von Gegenständen (z. B. Messer, Handy), wenn mit diesen gegen Regeln verstoßen wird.
Die eingezogenen Gegenstände können nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.
Führen diese Maßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung oder versprechen keine Aussicht auf Erfolg, so können Ordnungsmaßnahmen nach § 63 Schulgesetz getroffen werden.
In dringenden Fällen kann zur Abwendung einer Gefahr eine vorläufige Ordnungsmaßnahme erteilt werden. Dabei kann der Schulleiter/in den Schüler sofort vom Schulbesuch ausschließen.
Jeder hat das Recht auf Erholung in den Pausen, deshalb
- frühstücken wir nach der 1. Stunde in Ruhe,
- verhalten wir uns auf dem Pausenhof rücksichtsvoll,
- beachten wir die Klingelzeichen:
· 3 mal Klingeln heißt: die Hofpause findet im Klassenraum statt,
· ansteigender Signalton: Die Brandschutzordnung setzt ein, - achten wir auf das Klingelzeichen am Ende der Hofpause, und zu Beginn des Unterrichtes sowie auch auf Hinweise der Lehrer,
- während der Hofpause verlassen wir das Gebäude und begeben uns auf den Schulhof